Kategorie: Pressemitteilungen
3. Mai 2016: Gemeinsame Pressemitteilung - Alleen langfristig gefährdet
Brandenburg hält auch 2015 Nachpflanzpflicht nicht ein. / Gericht urteilt: Naturschutzverbände müssen bei geplanten Alleefällungen einbezogen werden.
Potsdam, 3. Mai 2016
Um einen Ausgleich für die gefällten Alleebäume zu schaffen, hat sich das Land 2007 mit einer Alleenkonzeption verpflichtet, jährlich 5.000 Alleebäume, (dies entspricht in etwa einer 30 Kilometer langen Alleen) neu zu pflanzen. Dieses Ziel wurde 2010 zum letzten Mal erreicht. Wie der Landesstraßenbetrieb jetzt bekannt gegeben hat, wurde auch 2015 mit 2.833 Bäumen, die zusammen eine Länge von 17,63 Kilometer ergeben, kaum mehr als die Hälfte der Vorgaben aus der Konzeption umgesetzt.
Derzeit werden noch ca. ein Viertel der Bundes- und Landesstraßen Brandenburgs von Alleen gesäumt. Damit ist Brandenburg das alleenreichste Bundesland und die teils stattlichen Baumreihen beiderseits der Straßenränder sind ein prägender Bestandteil unserer Landschaft. Diesen Wert hat auch der Gesetzgeber erkannt und Alleen daher unter Schutz gestellt. Dennoch fallen immer mehr Alleebäume der Säge zum Opfer und müssen DIN-Vorschriften für den Ausbau von Verkehrswegen weichen. Ersatzpflanzungen, die den Erhalt der Alleen langfristig sichern sollen, fehlen jedoch häufig und so verschwinden die Alleen Baum für Baum.
Dabei wird häufig viel zu voreilig zur Säge gegriffen und Bäume entfernt, obwohl das Brandenburgische Naturschutzausführungsgesetz fordert, dass „Alleen nicht beseitigt, zerstört, beschädigt oder sonst erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt werden dürfen“. Ausnahmen sind als letztes Mittel nur zuzulassen, wenn sie aus zwingenden Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich sind und keine anderen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit erfolgreich durchgeführt werden konnten.
Eine ganz wichtige Rolle beim Schutz der Alleen spielen die anerkannten Naturschutzverbände. Friedhelm Schmitz-Jersch, Vorsitzender des NABU Brandenburg macht deutlich: „Eine fachkundige Überprüfung der Notwendigkeit von Fällungen sowie möglichen Alternativen muss den anerkannten Naturschutzverbänden mit angemessenen Fristen ermöglicht werden. Von einem Mitwirkungs- und Klagerecht geht auch das Verwaltungsgericht Cottbus am Beispiel der Klage zum Erhalt einer Allee in Wildau aus.“ Für den Ausbau einer Straße sollten hier 32 Alleebäume gefällt werden, ohne dass Alternativen ausreichend geprüft oder Ersatzpflanzungen konkret festgelegt worden waren. Dass die Fällung der Bäume unmittelbar bevorstand, erfuhr der NABU vor Ort nur durch Zufall. Per Eilverfahren stoppte dieser die Maßnahme.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 25.Februar 2016 gegen die Fällung dieser Alleebäume in Wildau (VG 3 L 89/16) weist klar darauf hin, dass ein Vorgehen, welches das Mitwirkungsrecht der anerkannten Naturschutzverbände verweigert oder ihr Klagerecht aushöhlt, rechtswidrig ist.
„Die dabei vom Gericht bestätigte Pflicht zur konkreten Festlegung von Ersatzpflanzungen und die tatsächliche Prüfung von Alternativen, bevor eine Ausnahme erteilt werden kann, ist für uns entscheidend,“ sagt Wolfgang Ewert, Sprecher der brandenburgischen Alleenschutzgemeinschaft „nur so können die brandenburgischen Alleen in ihrem Wert an sich und als prägende Bestandteile
der Brandenburger Landschaft langfristig gesichert werden.“
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