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Leitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung neu überarbeitet
„Es gilt der Grundsatz, dass der Bürger nicht klüger zu sein braucht, als die mit der Bearbeitung der Angelegenheit betrauten fachkundigen Beamten.“ (Bundesgerichtshof, 1990)
Die Praxis sieht leider oft anders aus: Tatsache ist, dass der einfache Bürger, die ehrenamtliche Mitarbeiterin eines anerkannten Naturschutzverbandes oder die Bürgermeisterin einer Gemeinde weder stets die Gesetzeskenntnis besitzen können, noch alles zu Beachtende im Gesetz steht. Hier soll der Leitfaden eine erste Hilfe bieten. Wo es kritisch wird, kann er die Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Er soll aber eine Orientierung bieten und die Suche erleichtern.
Der Leitfaden wurde nun umfassend in allen drei Teilen überarbeitet und aktualisiert.
ZUM LEITFADEN "ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG"