Neues zum Märkischen Landweg am Zenssee
Der Landweg entlang des Zenssees in der Uckermark gibt uns NaturFreunden und vielen weiteren Aktiven schon seit geraumer Zeit Anlass zur Sorge. Ein Investor will dort einen Teil des Weges einschließlich einer Naturbadestelle kaufen, sperren und umgestalten. Wir fordern, dass sowohl der Weg, als auch die Badestelle im ursprünglichen Zustand erhalten bleiben, sie weiterhin frei zugänglich sind und sich Flora und Fauna – wie bisher – ungestört entwickeln können. Es bleibt abzuwarten, ob uns dies trotz unseres erheblichen Einsatzes gelingt.
Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass die Stadt im Jahre 2001 die Ufergrundstücke am Zenssee von der BBG (heute BVVG) kaufte. Im Kaufvertrag wurde unter anderem verbindlich vereinbart, dass der Erwerb der Grundstücke erfolgt, damit die Grundstücke von der Allgemeinheit genutzt werden können. Damit – so könnte man meinen - war abschließend geregelt, dass diese Grundstücke und damit der Teil des Märkischen Landwegs und die Naturbadestelle für den Gemeingebrauch bestimmt sind und bleiben. Jedoch wurde das Nutzungsrecht nicht durch Hoheitsakt (z.B.: Widmung) oder privatrechtliche Sicherung (z.B.: dingliche Sicherung durch Grundbucheintrag) festgeschrieben. Es blieb bei der schuldrechtlichen Vereinbarung.
Trotz der Vereinbarungen im Kaufvertrag mit der BVVG schloss bereits im Jahre 2008 die Stadt mit einem Investor einen Vertrag über den Verkauf der Grundstücke unter aufschiebenden Bedingungen. Der Investor verpflichtete sich im notariellen Kaufvertrag die vereinbarten Bedingungen bis zum 31.12.2011 zu erfüllen . Der Termin zur Erfüllung der Bedingungen wurde zwei Mal, nämlich bis zum 31.12.2015 und dann bis zum 31.12.2016 verlängert. Eine von der Stadt beauftragte Anwaltskanzlei stellte jedoch im Frühjahr 2017 fest, dass die Bedingungen nicht erfüllt worden seien und kam zum Ergebnis, dass der ursprünglich geschlossene Vertrag gegenstandslos sei.
Wer glaubte, der weitere Bestand des Weges und der Badestelle sei nunmehr gesichert, wurde enttäuscht. Die CDU-Fraktion brachte nämlich sehr kurzfristig zur Stadtverordnetenversammlung am 19.6.2017 einen Antrag ein, wonach (der nicht mehr existierende) Kaufvertrag unter anderem dahin geändert werden soll, dass Weg und Badestelle in das Eigentum des Investors übergehen. Allerdings müsse sich dieser verpflichten, die öffentliche Nutzung der Einrichtungen in der Zeit von 06.00 Uhr bis 21.00 Uhr sicherzustellen. Weiter solle die Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis nehmen, dass der Investor die sonstigen Verpflichtungen aus dem (laut Anwaltskanzlei nicht mehr existierenden) Kaufvertrag erfüllt habe. In der Stadtverordnetenversammlung fand der Antrag eine knappe Mehrheit bei derCDU-Fraktion, sowie bei einem Fraktionsmitglied der Linke. Gegenstimmen kamen von der Bürgermeiterin und den anderen Fraktionen. Die Bürgermeisterin beanstandete darauf hin den Beschluss. Das nun nach den Bestimmungen der Kommunalverfassung vorgeschriebene Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Wir befürchten, dass auch nach Aufhebung des Beschlusses weitere Anträge mit dem Ziel, die Grundstücke dem Investor zu übereignen, eingebracht werden. Damit werden wir voraussichtlich auch künftig für den Erhalt des Märkischen Landwegs und der Naturbadestelle in der bisherigen Ausgestaltung zu kämpfen haben.
Erfreulich ist, dass sich eine Bürgerinitiative gegründet hat, die aktiv unser Vorhaben unterstützt. Als weiteren, wenn auch kleinen Erfolg, dürfen wir anmerken, dass zumindest im Jahr 2017 der ursprüngliche Zustand erhalten blieb und Weg und Naturbadestelle von der Allgemeinheit ohne Einschränkungen genutzt werden konnten.
Alois Maier, NaturFreunde Lychen
Link zu einer Sendung des rbb über den Märkischen Landweg
Link zu einem Artikel des Nordkurier über den "Wanderweg am Zenssee"
Hände weg vom „Märkischen Landweg“
Der „Märkische Landweg“ beginnt in Feldberg und führt auf einer Strecke von über 200 km bis Mescherin. Er gehört zu den schönsten und abwechslungsreichsten Wanderwegen in Brandenburg. Ein besonders schöner Abschnitt führt unmittelbar entlang des Zenssees. Man genießt die wunderbaren Ausblicke auf den See und die dort beheimatete Vogelwelt und wandert durch eine Waldlandschaft mit malerischen alten Linden.
Damit soll nun auf einen Teilabschnitt Schluss sein. Ein Investor hat einen Teil des Waldgrundstücks erworben, das bis zum Ufer des Zenssees reicht. Anfangs hatte geheißen, dass der Wanderweg erhalten bleibt. Nun gibt es aber Meldungen, dass der Investor beabsichtige, das Grundstück bis ans Ufer mit Zäunen zu versehen. Der „Märkische Landweg“ wäre damit unterbrochen und würde auf diesem besonders idyllischen Abschnitt das Wandern unmöglich machen.
Bisher haben wir keinen Einblick in die Verträge bekommen und der Investor weicht einer klaren Stellungnahme aus. Bei uns schrillen die Alarmglocken, denn es wäre für den Investor einfach zu erklären, dass der Wanderweg in seiner ursprünglichen Führung erhalten und nutzbar bleibt. Aber diese Erklärung erfolgte bisher nicht.
Deshalb ist Gefahr im Verzug. Nachdem schon der Wurlseewanderweg teilweise gesperrt wurde, kann sich das auch am Zenssee wiederholen.
Wir sind wieder gefordert und werden mit aller Kraft versuchen, die Sperrung zu verhindern und den „Märkischen Landweg“ in seiner ursprünglichen Gestaltung zu erhalten.
Deshalb auch hier:
Ufer frei