Partizipation und Planungsrecht
"Ufer frei am Wurlsee"
Der im uckermärkischen Lychen gelegene Wurlsee ist Heimat vieler besonders geschützter Tier- und Pf lanzenarten. Unter anderem brüten dort Schwarzspecht, Drosselrohrsänger, Eisvogel, Schellente und Teichrohrsänger. Fischadler, Graureiher, Rohrweihen, Schwarzmilan, Stockenten, Flussseeschwalben und Lachmöwen sind Nahrungsgäste. Der Wurlsee und seine Ufer sind weitgehend naturbelassen.
Gleichwohl beabsichtigt ein Hotelbesitzer, Hotelbauten auf Pfählen auf dem Wurlsee zu errichten. Die Häuser sollen in einem Schilfgürtel, also einem besonders geschützten Biotop, im baulichen Außenbereich, im Landschaftsschutzgebiet Norduckermärkische Seenlandschaft, in dem Naturpark Uckermärkische Seen und inmitten des Europäischen Vogelschutzgebietes "Uckermärkische Seenlandschaft" errichtet werden.
UFERSCHUTZ AM WURLSEE - Artikel Alternative Kommunalpolitik
Potsdam (rah). Klarer Sieg für die Naturfreunde Brandenburg: Der Baustopp
für ein Ferienhausprojekt am Wurlsee bei Lychen bleibt bestehen. Die beiden Gebäude wären in einem mehrfach geschützten Bereich entstanden, nämlich in
einem europäischen Vogelschutzgebiet, im Landschaftsschutzgebiet „Norduckermärkische Seenplatte“ und im Naturpark „Uckermärkische Seen“.
Weiter zum Artikel aus der Zeitschrift Alternative Kommunalpolitik, Heft 5/14
In Planungen einmischen: Handwerkszeug zur Landschaftsgestaltung
Planungsabläufe in Deutschland werden zurecht kritisiert. Sie sind langwierig, intransparent, bürgerunfreundlich. Es gibt kaum Möglichkeiten sich an Planungen zu beteiligen oder sie zu stoppen. Aber die umweltrechtlichen „Instrumente“, die wir haben, sollten wir zumindest kennen.
Die folgenden Beiträge sollen die mobilogisch-Leser/innen ermutigen sich in den Paragrafendschungel hineinzuwagen. Nur eins bitte nicht vergessen, diese Möglichkeiten sind selten messerscharf, häufig eher stumpf. Ihr Erfolg lässt sich nur schwer messen. Sinnvoll ist immer, mehrere Aktivitäten zu ergreifen.
Öffentlichkeit beteiligen - Planungsrechtliche Beteiligungsmöglichkeiten heute und in der Perspektive
Liebe Leserinnen und Leser, liebe Mistreiterinnen und Mitstreiter,
häufig erreichen mich Nachfragen, wie sich Bürgerinnen und Bürger, Nichtregierungsorganisationen in konkreten Planungsverfahren einbringen können. Die vorliegende Studie zur Öffentlichkeitsbeteiligung von Rechtsanwalt Karsten Sommer im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen soll den ersten Schritt in den Paragrafendschungel erleichtern. Sie gibt einen Überblick über Verfahren und gesetzliche Grundlagen, jeweilige Einflussmöglichkeiten für BürgerInnen und Nichtregierungsorganisationen. Sie ist darüber hinaus eine Handreichung für die Bundespolitik, betroffene Bürgerinnen, Naturschutz- und Umweltvereinigungen und PolitikerInnen auf kommunaler und Landesebene. Die Studie verdeutlicht die erheblichen Mängel der Öffentlichkeitsbeteiligung im Planungsrecht. Ich hoffe, dass sie eine wertvolle Grundlage für die Entwicklung detaillierter Visionen und Forderungen zur künftigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Planungsrecht. Die Forderungen der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zur Reformierung des Planungsrechts wurden neben der Studie ebenfalls in diesen Reader aufgenommen.
Weiter zum Reader in 08/2013 Bündnis 90/ Die Grünen Bundestagsfraktion (PDF 3,8 MB)
Ufer frei! NaturFreunde klagen erfolgreich
Ihren Gruß „Ufer frei!“ haben die brandenburgischen NaturFreunde vom „Berg frei!“ abgeleitet. Auch ihre Formel beinhaltet politische Forderungen – freie Zugänglichkeit der Seen sowie ein ökologischer Uferschutz – die die
Brandenburger als anerkannter Naturschutzverband auch juristisch durchsetzen.
Öffentlichkeitsbeteiligung in der politischen Diskussion
Basta oder Beteiligung
Egal ob Stuttgart 21, Stromtrasse durch das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin oder Braunkohleabbau in der Niederlausitz – die Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungsprozessen offenbart Mängel des demokratischen Systems in Deutschland. Die Frage, ob ein Projekt realisiert wird, entscheiden in unserer repräsentativen Demokratie formal zumeist
die gewählten Volksvertreter, de facto in hohem Maß die Verwaltung. Wie ein Projekt umgesetzt wird, entscheidet ebenfalls die Exekutive. Eine besondere
Schwäche des deutschen Planungsrechts ist, dass viele Planungen bereits “verfestigt” sind, bevor Bürgerinnen und Bürger überhaupt beteiligt werden.
Bürgerbeteiligung, die dann nur noch dazu da ist, bereits getroffene Entscheidungen im Nachhinein zu rechtfertigen und gerichtsfest zu machen, wird zu Recht als Farce wahrgenommen.
Handwerkszeug zur Landschaftsgestaltung Wie sich jeder Einzelne einmischen kann: NaturFreunde-Beispiele aus Brandenburg
Der Mensch gestaltet die Landschaft nicht von jetzt auf gleich, Änderungen sind das Produkt von komplexen Planungsprozessen. Diese dauern in Deutschland oft sehr lang und sind intransparent und bürgerunfreundlich. Wer sich in den Paragrafendschungel hineinwagt, findet trotzdem durchaus geeignete Instrumente, um in Planungen einzugreifen. Rüdiger Herzog, Landesvorsitzender der NaturFreunde Brandenburg, stellt die wichtigsten Instrumente vor.
Zehn Anregungen für eine effektive Bürgerbeteiligung – Erfahrungen im Konflikt um die „Uckermarkleitung“
1. Effektive Bürgerbeteiligung ist auf der Basis der bestehenden Regelungen fast nicht möglich. Es ist illusorisch zu glauben, die Bürger könnten während
regulärer Bürozeiten eines Amtsbetriebs die umfangreichen und sachlich komplizierten Planungsunterlagen durcharbeiten, die Auswirkungen und
ihre Betroffenheit erkennen und ihre Beteiligungsrechte wahrnehmen. Und dies unter Wahrung der Fristen: vier Wochen Auslegungsfrist plus zwei Wochen Einwendungsfrist bei Planfeststellungsverfahren. Ohne kompetente Hilfe ist das nicht zu leisten. Auch für den Amtsbetrieb stellt die Bürgerbeteiligung bei großen Infrastrukturprojekten eine organisatorische Herausforderung dar. Die Akten erschließen sich nicht von selbst! Auch die MitarbeiterInnen der Bauämter oder -dezernate erhalten die Details der Planung nicht früher. Sie könnten dem Bürger, selbst wenn sie wollten nur wenig helfen, da sie sich selbst erst einarbeiten müssten, wozu ihnen oft die Zeit fehlt.
Den Bundesverkehrswegeplan aufs richtige Gleis setzen
Vom BVWP 2003 zum Bundesmobilitätsplan
Kommunal- und Bundespolitiker wie auch Bürgerinitiativen, Umweltverbände und andere Interessenvertreter verbinden mit dem Wort Bundesverkehrswegeplan (BVWP) zumeist die Planung einer Ortsumfahrung in unmittelbarer Umgebung. Zu Recht, denn der BVWP aus dem Jahr 2003 ist im Wesentlichen ein Sammelsurium von vergleichsweise kleinen Straßenprojekten. Darüber hinaus findet man zahlreiche Schienengroßprojekte und überdimensionierte Wasserstraßenbauvorhaben in diesem Planwerk.
Plage oder Katalysator - Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Planung von Infrastrukturprojekten
Planungsprozesse für Infrastrukturprojekte in Deutschland dauern viel zu lange. Ob Flughafen, Stromleitung oder Straße - bis zum Baubeginn verstreichen nicht selten zwanzig Jahre und mehr.
Weiter zum Artikel im "Neuen Deutschland" 22.08.2011
Naturschutz als Fußnote - Grüne Prüfvorbehalte im Bundesverkehrswegeplan sind weitgehend weggetrickst
Rot-Grün ergänzte 2003 den Bundesverkehrswegeplan durch einige Nachforderungen zur Prüfung der Naturschutzbelange. Umweltschützer sahen bei den nachfolgenden Bundesregierungen allerdings ihre Hoffnung auf diese "Ökosternchen enttäuscht.
Von Rüdiger Herzog
Weiter zum Artikel im "Alligator" Dezember 2012/ Januar 2013